Straßenverschwenkung und Planungsauftrag

In der Novembersitzung hat der Gemeinderat mehrheitlich beschlossen, die Ortsdurchfahrt rund um das Rathaus durch eine Verschwenkung der Kirrlacher Straße hin zum „Lamm“-Areal zu verändern und damit diesem Abschnitt der Ortsmitte ein völlig neues Gesicht zu geben. Ebenfalls mehrheitlich wurde ein Planungswettbewerb zur Gestaltung des gesamten Areals beschlossen und die Kommunalentwicklung Baden-Württemberg (KE) mit dessen Durchführung beauftragt.
Mit diesen Beschlüssen geht ein langer Zeitraum der Vorplanungen und Vorberatungen zu Ende. In zwei Klausurtagungen und einer Bürgerversammlung wurden Ideen gesammelt, vorgestellt, modifiziert und diskutiert. Eine Wiederbebauung des Lammareals wurde, wie verschiedentlich berichtet, aus guten Gründen verworfen.
Die gesamte Vorgehensweise geht konform mit den Vorschriften, die insbesondere für Zuschüsse aus Landesmitteln zwingend einzuhalten sind. Die Kommunalentwicklung Baden-Württemberg hat unsere Gemeinde bereits bei der Entwicklung des Dorfplatzes und des Forsthausareals bestens beraten und begleitet – das Ergebnis kann sich sehen lassen und wurde preisgekrönt.
Durchaus Parallelen gibt es bei dem Vorhaben, den Raum um das Rathaus neu zu ordnen und zu gestalten zum Dorfplatz und zum Forsthausareal: Auch dort wurden Immobilien angekauft und nicht unerhebliche Summen aufgebracht, um die Fläche(n) erst einmal zu schaffen.
Nachdem der Landkreis Karlsruhe als Straßenbaulastträger im Jahr 2021 die Kronauer Ortsdurchfahrt sanieren will, war der Zeitpunkt des Gemeinderatsbeschlusses für eine Straßenverschwenkung in der jüngsten Sitzung folgerichtig, schon alleine um Synergieeffekte bei den Baukosten und die verbleibende Zeit für die Feinplanung nutzen zu können.
Ein Planungswettbewerb ist schon alleine aus rechtlichen Gründen notwendig und wurde bereits beim Dorfplatz/Forsthausareal mit großem Erfolg durchgeführt. Wir von der CDU-Fraktion sehen dem Ergebnis des Wettbewerbs mit großem Interesse entgegen und erwarten mit Spannung, welche Vorschläge die Fachplaner für die Ausgestaltung der neuen Flächen machen werden.
Unter Berücksichtigung aller Umstände (bevorstehende Sanierung der Ortsdurchfahrt durch den Landkreis, Förderfähigkeit der Maßnahmen, Nutzung der Zeit bis 2021 für die Feinplanung, rechtliche Vorgaben für die Bezuschussung und rechtliche Vorgaben für Planvarianten) wurden die erforderlichen Beschlüsse des Gemeinderates zum richtigen Zeitpunkt gefasst.
Stefan Mächtel

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